MACHEN WIR

WAS

INTRASTAT

Zollberatung und -unterstützung

Nach der Abschaffung der Zollschranken im Jahr 1993 wird der Waren- und generell der Handel mit beweglichen Sachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in speziellen Intrastat-Listen erfasst. Jeder gemeinschaftliche Wirtschaftsteilnehmer, der Kauf- oder Verkaufstransaktionen von Subjekten durchführt, die über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, ist verpflichtet, die speziell erstellten Intrastat-Formulare auszufüllen und dabei die Periodizität der Vorlage und des Ablaufs zu beachten. Unser Unternehmen bietet sowohl die Erstellung von Intrastat-Listen als auch deren elektronische Übermittlung über den elektronischen Zolldienst an.

  • Erstellung von Einkaufs- und Verkaufslisten für Waren und Dienstleistungen
  • Abonnement von Intrastat-Listen
  • Elektronische Übermittlung von Listen über den elektronischen Dienst des Zolls