INTRASTAT
Nach der Abschaffung der Zollschranken im Jahr 1993 wird der Waren- und generell der Handel mit beweglichen Sachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in speziellen Intrastat-Listen erfasst. Jeder gemeinschaftliche Wirtschaftsteilnehmer, der Kauf- oder Verkaufstransaktionen von Subjekten durchführt, die über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, ist verpflichtet, die speziell erstellten Intrastat-Formulare auszufüllen und dabei die Periodizität der Vorlage und des Ablaufs zu beachten. Unser Unternehmen bietet sowohl die Erstellung von Intrastat-Listen als auch deren elektronische Übermittlung über den elektronischen Zolldienst an.
Operativer Hauptsitz
Ponte Chiasso
Via Marchesi n.12
tel.: 031540450
Sitz, Verwaltungs- und Betriebssitz
Montano Lucino
Via Manzoni n.19 c/o Centro Tir
tel.:031471908